
Patienten Information
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir heißen Sie herzlich willkommen in der Praxis für Physiotherapie Steven Kato. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieverlauf.
Terminvereinbarungen
Sehr gerne vereinbaren wir die Termine nach Ihren individuellen Wünschen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu Wartezeiten kommen kann. Sie können ihre Termine telefonisch oder persönlich vereinbaren. Sollten Sie uns nicht erreichen, steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Wir rufen Sie umgehend zurück.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie die Praxis bitte spätestens 24 Stunden vorher an. Sollten Sie kurzfristiger anrufen, so behalten wir uns vor, den Termin privat in Rechnung zu stellen, da in der Regel die freiwerdende Behandlungszeit nicht mehr mit einem anderen Patienten gefüllt werden kann.
Gesetzlich Versicherte
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
10,00 Euro pro Verordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises.
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis zur dritten Behandlung in Bar zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Privat Versicherte
Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt. Vor Beginn der ersten Behandlung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten ausgehändigt. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe von Ihrer Versicherung erstattet werden.
Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine für das Einreichen bei der PKV geeignete detaillierte Rechnung von der Abrechnungsstelle Niedersachen.
Behandlungszeiten
Wir empfehlen, 5 Minuten vor Behandlungsbeginn zu erscheinen. So erreichen Sie stressfrei die Behandlungsräume und wir können pünktlich mit Ihrer Behandlung anfangen. Wir sind stets bemüht, alle Termine rechtzeitig zu beginnen. Sollten Sie zu spät kommen, so müssen wir leider Ihre Behandlungszeit entsprechend verkürzen.
Die Behandlungsdauer in unserer Praxis entspricht den Vorgaben der von uns mit ihren Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträgen.
Die Behandlungszeit beinhaltet:
Terminvergabe
Hilfeleistungen (ggf. beim An- und Auskleiden oder Lagerung) des Therapeuten
Befundung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen
Regelbehandlungszeit - ggf. mit der erforderlichen Nachruhe
Verlaufsdokumentation
Ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt - sofern von diesem über die Heilmittelverordnung angefordert.